Verwaltungsvorschrift
zum Landeswohnraum-förderungsprogramm

Die Vorschrift

Was wird gefördert?
Ausbau, Umbau und Erweiterung von gebrauchtem Wohnraum für Familien mit Kindern, junge kinderlose Paare
und Schwerbehinderte

Merkblatt


Wer bekommt diese Wohnbauförderung ?

Die Vorteile einer Lakra-Finanzierung sind immer an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Unsere Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dafür stehen Ihnen die offiziellen Seiten der Förderbank zur Verfügung.

Ob Sie sich für einen Neubau oder für eine gebrauchte Immobilie, ein Haus oder eine Eigentumswohnung entscheiden bleibt letztlich ihnen überlassen. Die Immobilie muss allerdings in Baden-Württemberg liegen und von Ihnen selbst genutzt werden.

Gefördert werden Familien, Alleinerziehende, Lebenspartnerschaften und auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaften. Unabdingbar ist mindestens ein Kind. Auch Schwerbehinderte bei denen die Behinderung spezielle bauliche Maßnahmen erfordert werden prinzipiell gefördert.

Daneben hängt die grundsätzliche Förderung von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Eigenkapital, Eigenleistungen, Kostenobergrenze, Baubeginn/Vertragsabschluß, der Einhaltung von Belastungsgrenzen und dem familiengerechtem Wohnraumkonzept ab

Beispielfinanzierungen mit LAKRA

Was können Sie tun

Sie können versuchen selbst alle erforderlichen Informationen zusammenzutragen und im Antrag umzusetzen..

Was können wir für Sie tun

Wir begleiten Sie durch den Fördermittel-Dschungel.
Schnell und sicher zur LAKRA-Finanzierung